Hoffnung wahr werden lassen - über das Lebensende hinweg

Mit der Berücksichtigung von Women's Hope International in deinem Testament setzt du dich auch nach deinem Tod dafür ein, dass Mädchen und Frauen ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und gesundes Leben führen können.

Ein Legat oder eine Erbschaft in deinem Namen ermöglichen zum Beispiel:

Ein Geburtshaus aufzubauen, damit Frauen in einem sicheren Rahmen und professionell begleitet ihr Kind zur Welt bringen können.

Jungen Menschen mit einer Ausbildung zur Hebamme Zukunftsperspektiven zu schenken und dringend benötigtes Gesundheitspersonal zu schulen.

Mädchen zu stärken, damit sie für ihre Rechte einstehen können.

Frauen mit einer geburtsbedingten Verletzung zu begleiten.

Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments

Die Internetseite deinadieu.ch bietet Unterstützung, unkompliziert und korrekt ein Testament zu erstellen. Ein Testamentgenerator führt verständlich durch alle Etappen und berechnet beispielsweise Pflichtteile aufgrund der Familienverhältnisse automatisch.

Bei Fragen oder Anliegen kannst du dich an unsere Geschäftsleiterin Noemi Grossen wenden. Sie kann dich darüber informieren, wie deine Testamentspende eingesetzt wird. Solltest du eine juristische Beratung wünschen, so kannst du gerne die Dienste von deinadieu.ch in Anspruch nehmen.

Bild Online Webinar: T Leish/Pexels

Online Webinare organisiert von unserem Partner Dein Adieu

Unser Partner Dein Adieu bietet kostenlose online-Webinare an, wo sie dich über die wichtigsten Schritte der Nachlassplanung informieren und wo du deine Fragen unverbindlich und anonym stellen kannst.

Das nächste Webinar findet statt am:

Montag, 11.11.2024 von 13.15 bis 14.15 Uhr

Wir würden uns freuen, wenn du mit dabei bist - siehe Link für mehr Infos.

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Kontakt

Noemi Grossen

noemi grossen

Geschäftsleiterin
noemi.grossen@womenshope.ch
Tel: +41 (0)31 991 55 56

Anmerkung zur Erbrechtrevision

Seit dem 01. Januar 2023 gilt in der Schweiz das neue Erbrecht. Dieses erlaubt es Erblassenden, über einen grösseren Teil ihrer Erbschaft frei zu verfügen. Das bedeutet, dass geliebte Personen, aber auch gemeinnützige Organisation, einfacher berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen zur Erbrechtrevision:
Das neue Erbrecht: Folgen für die Nachlassplanung | DeinAdieu